Übung in nichtbestimmungsgemäßem Verweilen.
Das Radioballett ist eine Übung in öffentlichem Radiohören. Über den Raum zerstreut führen RadiohörerInnen den Stimmen aus dem Radio folgend gleichzeitig dieselben Gesten aus. Ziel der Performance ist es, massenhaft Gesten und Alltagspraktiken an einen Ort zurückzubringen, aus dem sie durch die Privatisierung und der damit einhergehenden Kontrolle verdrängt wurden. Das erste Radioballett fand am 5.Mai 2002 im Hamburger Hauptbahnhof statt. Ein zweites am 22. Juni 2003 im Leipziger Hauptbahnhof. Dort folgten ca. 500 TeilnehmerInnen der Einladung zum öffentlichen Radiohören.
Die Radiosendung schlägt eine von Reflektionen unterbrochene Choreographie vor, mit der die Grauzone zwischen "erlaubten" und "verbotenen" Gesten erforscht wird - wie z. B. zwischen der Geste, die Hand zu reichen und der Geste, die Hand aufzuhalten. Der kleine Unterschied in der Haltung der Hand ist in kontrollierten Räumen wie den Bahnhöfen von großer Bedeutung, entscheidet er doch darüber, ob man in ihnen verweilen darf oder vor die Tür verwiesen wird. Für die eineinhalb Stunden der Performance verwandelte sich der Bahnhof in einen unheimlichen Raum, der sich dem von der Hausordnung Verdrängten öffnete. Durch die über den ganzen Raum verteilten TeilnehmerInnen des Radioballetts erhielt dieses Verdrängte Einzug in gespenstischer Form, als gleichzeitig agierender, aber zerstreuter Masse, die dem alltäglichen Treiben des Ortes fremd blieb. In der Performance ging es weniger darum, Bewußtsein für die alltägliche Ausgrenzungspraxis der Bahn bei unbeteiligten PassantInnen zu wecken. Vielmehr war es ihr Anliegen, real in den Ort einzugreifen, indem sie etwas durchführte, das sich seiner Ordnung entzieht. Gleichzeitig erprobt das Radioballett eine neue Form der politischen Aktion im kontrollierten öffentlichen Raum: die Intervention durch die freie Assoziation der zerstreuten RadiohörerInnen.
"Müßiggang ist eine verbotene Praxis in einer Gesellschaft, die alle Gesten kapitalisiert. Die Kontrolle, die in unserer Gesellschaft zur Normalität zu werden droht, schließt abweichendes Verhalten aus: Langeweile ist abweichendes Verhalten. 'Langeweile haben wir, wenn wir nicht wissen, worauf wir warten.' Die Teilnehmer des Radioballetts üben sich in Langeweile."
(Fotos: Eiko Grimberg)
Verbotsverfahren der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn AG versuchte, das erste Radioballett am Hamburger Hauptbahnhof zu verbieten, nachdem dem Unternehmen von Unbekannten eine der Einladungsemails zugespielt worden war. Daraufhin erhielt das Freie Sender Kombinat, der Radiosender, der offiziell der Veranstalter des Radioballets war und auf dessen Frequenz die Choregrapie ausgestrahlt werden sollte, am 25.04. 2002 von der Bahn ein Schreiben, in dem die geplante "Demonstration in Form eines 'Radioballetts'" ausdrücklich untersagt wurde, da sie "darauf abzielt, den normalen Reisevekehr zu behindern". Zudem forderte die Bahn dazu auf, den Vorbetreitungstermin für das Radioballettt, zu dem wir am 30.04.2002 in den Räumen des Senders eingeladen hatten, abzusagen. "Sollte die Versammlung dennoch durchgeführt werden", so drohte die Bahn, werde sie der "Bahnschutz den BGS einschalten und gegen alle Teilnehmer der Versammlung Strafanzeige erstatten." Zudem würde man den Veranstalter für alle "entstehenden Schäden haftbar machen".
Die Verbotsanstrengungen der Bahn gaben der Mobilisierung für die Aktion ungeahnten Rückenwind: Wir verfassten ein Flugblatt mit dem Titel "Gegen die Einschränkung der Zerstreuungsfreiheit! Gegen das Verbot des LIGNA Radioballetts" und konnten nun auch Zweifler davon überzeugen, dass es bei der geplanten Aktion um etwas ging: Um die Aneignung eines Raumes, der durch Kontrolle und Ausschlüsse regiert wird - in Form einer künstlerischen Intervention.
Zeitgleich arbeiteten unsere Anwälte an einer "Schutzschrift", mit der sie dem zu erwartenden nächsten Schritt der Bahn begegnen wollten: bei Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen die Durchführung des Radioballett zu erwirken. Tatsächlich kam es am 3.5. 2002 zu Verhandlungen vorm Hamburger Landgericht und Oberlandesgericht. Das Ergebnis: "Das Interesse der Antragsgegnerinnen [LIGNA, bzw. das FSK] auf Ausübung ihrer grundrechtlich geschützten Meinungs- und ggf. Kunstfreiheit" überwiegt das Interesse der Bahn "an einer ungestörten Ausübung ihres Eigentumsrechts, das bei einer Durchführung des 'Radioballetts' [...] nur vorübergehend und unwesentlich beeinträchtigt wird". (Siehe Dokument unten) Einem Verbot der "Veranstaltung" fehle der "Verfügungsgrund" - das Radioballett konnte, wie geplant, am 5.5.2002 um 13:30 beginnen, was sich 250 bis 300 TeilnehmerInnen nicht zwei mal sagen ließen. Mit den Beschlüssen der Hamburger Gerichte wurde das Radioballett Teil der andauernden rechtlichen Auseinandersetzungen darüber, welche Verfügungsgewalt der Eigentümer über den privatisierten öffentlichen Raum hat.
Gegen das Radioballett am Leipziger Hauptbahnhof ein Jahr später unternahm die Bahn nur noch halbherzige Verbotsanstrengungen, die weder von uns beachtet noch von den Ordnungskräften durchgesetzt wurden.
Der Beschluss des Hamburger Oberlandesgerichtes vom 3.5.2002 |
Seinen Namen erhielt das Radioballett in Anlehnung an die insbesondere in den 70er und 80er Jahren noch weit verbreiteten Auftritten der sogenannten "Rundfunkballette": Tanzguppen, die mit einem Mal in das Programm der großen Fernseh-Abendshows platzten, um dort ein drei, vier minütiges Spektakel abzuliefern und dann wieder zu verschwinden. Auch wenn uns diese Form der nonverbalen Intervention in den Programmfluss faszinierte - wir wussten, dass sich das Freie Radio niemals eine Tanzcompagnie würde leisten können. Also lag die Überlegung nahe, die HörerInnen selbst zu einem Tanz einzuladen: Das Radioballett war geboren.
Es ist damit die konsequente Weiterentwicklung unserer Sendung "Lignas Musicbox", mit deren Ausstrahlung wir bereits Ende der 90er Jahre begonnen hatten. Da das veranstaltende Radio - das Freie Sender Kombinat - über kein Musikachiv verfügt, das die Musikwünsche der HörerInnen befriedigen könnte, war - und ist weiterhin - die Eigeninitiative der HörerInnen gefragt: Indem sie die den Telefonhörer an ihre Lautsprecherbox halten, erfüllen sie sich ihren Wunsch einfach selbst.Die Musicbox läuft jeden zweiten Samstag im Monat um 20 Uhr im Freien Sender Kombinat Hamburg.
Es ist damit die konsequente Weiterentwicklung unserer Sendung "Lignas Musicbox", mit deren Ausstrahlung wir bereits Ende der 90er Jahre begonnen hatten. Da das veranstaltende Radio - das Freie Sender Kombinat - über kein Musikachiv verfügt, das die Musikwünsche der HörerInnen befriedigen könnte, war - und ist weiterhin - die Eigeninitiative der HörerInnen gefragt: Indem sie die den Telefonhörer an ihre Lautsprecherbox halten, erfüllen sie sich ihren Wunsch einfach selbst.Die Musicbox läuft jeden zweiten Samstag im Monat um 20 Uhr im Freien Sender Kombinat Hamburg.